«Konkursamtliche Grundstücksteigerung» – unter diesem und ähnlichen Titeln werden im Amtsblatt und in den lokalen Medien regelmässig Versteigerungen von Immobilien angezeigt. Tendenz zunehmend, denn die Zahl der Firmen- und Privatkonkurse steigt. Diese Form des Erwerbs von Grundstücken, Wohneigentum, Gewerbebauten und Mietliegenschaften hat gewisse Eigenheiten, mit denen sich Interessenten vertraut machen sollten, bevor sie am erwähnten Versteigerungstermin im Gantlokal mitbieten.
Zuallererst gilt es, sich anhand des Grundbuchs und einer Begehung mit fachlicher Unterstützung genau über die Liegenschaft zu informieren. Die Einschätzung des baulichen Zustandes ist darum besonders wichtig, weil die Mängelrüge beim Kauf über eine Versteigerung ausgeschlossen wird. Der Käufer hat also nicht wie sonst üblich fünf Jahre lang die Möglichkeit, dem Verkäufer auftretende Mängel anzulasten. Ein beigezogener Bau- oder Immobilienfachmann kann gleichzeitig auch einen Preisrahmen für den Kauf abstecken.
Das Gleiche wird üblicherweise auch die Bank tun, mit der Interessenten ebenfalls im Vorfeld der Versteigerung in Kontakt treten müssen, um die Finanzierung zu klären. Aus Sicht des Institutes wird die oberste Preisgrenze durch den Schätzwert einerseits und die Tragbarkeit durch den Kreditnehmer andererseits bestimmt. Zudem muss die Bank einen Scheck ausstellen oder Bargeld zur Verfügung stellen. Denn vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung des Kaufpreises/Zuschlagspreises zu leisten, wobei diese je nach Betreibungsamt unterschiedlich hoch ausfällt.
Besonders an der Versteigerung ist auch, dass das Eigentum mit dem Zuschlag sofort mit allen Rechten und Pflichten sowie Nutzen und Schaden an den Käufer übergeht. Also auch Versicherungsfragen umgehend klären.