Immer wieder werden wir von unseren Leserinnen und Lesern gefragt, wie es um den Eigenmietwert steht: Wird er nun wirklich abgeschafft? Und wenn ja, wann? Die Antworten auf die beiden Fragen fallen leider unbefriedigend aus: vielleicht. Wohl frühestens 2023. Hier nochmals kurz, worum es überhaupt geht: Im Parlament wird diskutiert, ob die Zurechnung des Eigenmietwertes zum steuerbaren Einkommen abgeschafft werden soll. Hierzu hat die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) eine Vorlage ausgearbeitet. Diese sieht unter anderem vor, den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz abzuschaffen – ebenso aber auch steuerliche Abzüge für Unterhaltskosten der Liegenschaft. Bei Zweitliegenschaften und Renditeobjekten würde hingegen mehrheitlich alles beim Alten bleiben.
Eigentlich hätte die Vorlage der WAK-S im März 2020 weiter behandelt werden sollen – aufgrund der Coronakrise verschiebt sich die Beratung nun aber auf unbestimmte Zeit. Und selbst wenn alles doch schneller als vermutet laufen sollte, ist mit der Inkraftsetzung des Gesetzes wohl frühestens Ende 2022 zu rechnen – realistischer eher Ende 2023. Mit grösster Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass gegen den Gesetzesentwurf noch das Referendum ergriffen wird. Dies wiederum würde eine Volksabstimmung nach sich ziehen.
Ob es überhaupt zur Abschaffung kommt, ist sowieso ziemlich ungewiss: Die Vorlage ist heftig umstritten. Während sich der Hauseigentümerverband dafür ausspricht, ist der Mieterinnen- und Mieterverband dagegen und auch die Finanzdirektorenkonferenz lehnt sie ab. Und nun noch die Coronakrise! Dazu schreibt die Credit Suisse beispielsweise: «Infolge COVID-19 und der damit gestiegenen Staatsverschuldung dürfe es schwierig werden, die Steuereinbussen bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts im Parlament durchzubringen.»