Jeder Eigentumswohnung wird immer auch eine Wertquote zugeteilt. So abstrakt der Begriff klingt – die Wertquote ist wichtig, denn sie hat einerseits einen Einfluss auf die Stimmkraft jedes Eigentümers und andererseits auf die Höhe seines Kostenanteils. Bei gewissen Abstimmungen in der Gemeinschaft zählen beispielsweise nicht nur die einzelnen Stimmen, sondern auch die Wertquoten. Die Betriebs- sowie Verwaltungskosten werden normalerweise den Wertquoten entsprechend auf die Eigentümer verteilt.
Wie diese berechnet werden sollen, regelt das Gesetz nicht. Deshalb ist dies Aufgabe derjenigen, die das Stockwerkeigentum begründen (Ersteller der Liegenschaft, Miteigentümer etc.). Auch wenn keine juristischen Vorgaben existieren, so gibt es für die Bestimmung eine üblicherweise anerkannte Praxis. Die Ausgangslage bilden dabei immer die Grundflächen der Haupträume im Sonderrecht (Wohnung, Geschäftslokal). Ebenfalls spielen die Grösse von Kellerabteilen, Balkonen, Bastelräumen oder Gartenflächen, für die man ein ausschliessliches Nutzungsrecht besitzt, eine Rolle – auch wenn sie normalerweise weniger stark gewichtet werden als die Wohn- resp. Geschäftsfläche.
Und schliesslich fliessen weitere Faktoren in die Berechnung mit ein, die zu einer Steigerung oder Minderung der Quote führen können. Dazu gehören etwa die Aussicht, die Besonnung, die Lage im Gebäude, der Grundriss, der Zugang oder Immissionen wie Strassen- oder Eisenbahnlärm. Anhand all dieser Faktoren lässt sich ein Wert für jede Wohnung errechnen. Die Summe aller Einheiten zusammen entspricht dann sozusagen 100 Prozent der Liegenschaft (wird oft auch in Promille angegeben). Aufgrund dieses Totalbetrags wird errechnet, wieviel Prozent davon der Wert einer einzelnen Wohnung ausmacht – das ergibt dann die Wertquote.