Wer eine Wohnimmobilie besitzt, wird über die Zeit hinweg mit verschiedenen Wertbegriffen konfrontiert. Sie haben alle einen Bezug zur Liegenschaft, aber höchst unterschiedliche Bedeutungen. In einer zweiteiligen Serie stellen wir die wichtigsten Definitionen vor. Der erste Teil ist am 20. September 2024 erschienen.
Abbruchwert/Liquidationswert: Lässt sich ein Gebäude – etwa aufgrund seines schlechten baulichen Zustandes – nicht mehr nutzen und muss es abgebrochen werden, um das Grundstück neu bebauen zu können, so hat das Land bei einem Verkauf nur noch einen Abbruch- oder Liquidationswert. Dieser setzt sich aus dem reinen Wert des Grundstücks abzüglich der Kosten für den Abbruch und die eventuelle Entsorgung von Altlasten zusammen.
Liebhaberwert: Liebhaberobjekte sind Gebäude, die nur für einen kleinen Kreis von Personen eine spezielle Bedeutung haben. Als Beispiele dafür gelten etwa historische Gebäude mit einer speziellen Geschichte oder solche mit einer aussergewöhnlichen Optik – etwa, weil diese von einem berühmten Architekten geschaffen wurde. Auch Immobilien an spezieller Lage, z.B. mit direktem Seeanstoss oder mit exklusivem Ausbau gehören in diese Kategorie. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Immobilie ist der kleine Kreis der Kaufinteressenten dann auch meist bereit, einen Preis zu bezahlen, der in der Regel über dem Markt- oder Verkehrswert liegt. In diesem Fall spricht man dann von einem Liebhaberwert.
Ertragswert: Dieser Wert kommt bei den meisten gängigen Mietliegenschaften zur Anwendung und entspricht den Nettomieteinnahmen (Bruttomieteinnahmen abzüglich damit zu bezahlender Nebenkosten) kapitalisiert mit dem gewünschten oder benötigten Renditesatz (beispielsweise vier Prozent). Der so errechnete Wert zeigt, wie hoch der Kaufpreis für eine Mietliegenschaft ausfallen dürfte, damit die gewünschte Rendite erzielt werden kann.