Gut jede dritte Ehe hierzulande wird durchschnittlich geschieden. Bei der Aufteilung der gemeinsamen Güter muss oft auch eine Lösung für die Liegenschaft gefunden werden. Je nach persönlicher Situation behalten beide Partner das Objekt im Besitz, bis beispielsweise die Kinder ausgezogen sind oder aber einer der beiden die Liegenschaft übernimmt und die Gegenpartei auszahlt. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses.
Übernimmt ein Partner die Immobilie alleine oder wird diese veräussert, muss der aktuelle Wert bestimmt werden. Darauf basierend können dann die Höhe der Ablösesumme oder der Preis für den Verkauf festgelegt werden. Die Ermittlung des Wertes führt aber nicht selten zu Diskussionen.
Um Streitigkeiten vorzubeugen und nicht unnötig Geld auszugeben, hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Beide Seiten bestimmen zusammen einen unabhängigen Immobilienschätzer und halten schriftlich fest, dass sie den von ihm ermittelten Wert der Liegenschaft akzeptieren und die Kosten für die Bewertung teilen. Passende Ansprechpersonen findet man beispielsweise über die Bewertungsexpertenkammer des SVIT (www.svit.ch/bewerter), den Schweizer Immobilienschätzer-Verband (www.siv.ch) oder auch bei der Hausbank. Wichtig ist, dass der Experte über mehrjährige Erfahrung verfügt und die lokalen Verhältnisse gut kennt. Lässt ein Ehepartner auf eigene Faust eine Bewertung erstellen, muss diese von der Gegenseite nicht anerkannt werden, da es sich um ein sogenanntes «Parteigutachten» handelt. Tritt dieser Fall ein und es lässt sich keine gemeinsame Lösung finden, gibt das Scheidungsgericht selber eine Schätzung in Auftrag. Die Kosten dafür tragen die Eheleute je hälftig.