Sie sind flach, rotbraun und etwa vier bis neun Millimeter gross: Bettwanzen. Die kleinen Parasiten leben vor allem in Betten oder Möbelstücken und verstecken sich manchmal auch im Reisegepäck. Auf diese Art tauchen sie nach den Ferien in Wohnungen und Häusern wieder auf. Seit sich die Reiselust wieder auf Vor-Corona-Niveau bewegt, haben auch die Meldungen wegen Bettwanzen wieder stark zugenommen. Das betrifft nicht nur die Bewohner selbst, sondern gerade auch die Besitzer von Mietliegenschaften.
Meldet ein Mieter das Auftauchen von Bettwanzen, muss zügig und fachmännisch gehandelt werden. Denn ohne beherztes Eingreifen eines professionellen Schädlingsbekämpfers können sich die Parasiten rasch im ganzen Haus ausbreiten. So gelangen sie etwa über Ritzen oder Elektrorohre in andere Wohnungen. Doch wer bezahlt die Bekämpfung, die schnell tausend und mehr Franken kosten kann? Meist lässt sich nicht eruieren, woher die Wanzen gekommen sind – unter Umständen kann der Mieter, der den Befall gemeldet hat, nichts für die Situation und die Wanzen kamen aus einer anderen Wohnung. Deshalb bleiben die Kosten in den meisten Fällen am Hausbesitzer hängen. Ein zumindest teilweises Verschulden des Mieters liegt nur dann vor, wenn er den Befall zwar bemerkt, aber nicht innert nützlicher Frist gemeldet hat und deshalb der Aufwand für die Schädlingsbekämpfung höher ausfällt.
Für den Liegenschaftsbesitzer können neben der reinen Bekämpfung noch weitere Kosten anfallen: Denn je nach Stärke des Befalls und der Zeitdauer für die Bekämpfung, haben die Mieter der betroffenen Wohnung Anrecht auf eine Mietzinsreduktion oder müssen für ein paar Tage anderswo untergebracht werden, weil die Räume nicht bewohnbar sind.