Welche Folgen der Systemwechsel für den einzelnen Hauseigentümer hätte, lässt sich nur am einzelnen Wohnobjekt und an der jeweiligen Finanzierung sagen. Tendenziell würden Eigentümer mit geringem Unterhalts- und Sanierungsbedarf und solche mit tiefer hypothekarischer Finanzierung profitieren. Demgegenüber werden Altliegenschaften mit grossem Sanierungsbedarf und solche mit umfangreichem Unterhalt weniger attraktiv. Ebenso verlieren würden Eigentümer mit einer hohen Hypothek. Ob Wohneigentum für junge und weniger finanzkräftige Kaufinteressenten noch erschwinglich ist, hängt von der Ausgestaltung der Vorlage ab.
Eigentümer sollten sich jetzt Überlegungen machen: Stehen erstens noch umfangreiche Sanierungen an, die unter der geltenden Regelung noch abzugsfähig sind, so sind solche nun ins Auge zu fassen. Besteht zweitens eine Hypothek, die durch Erspartes – allenfalls auch aus der beruflichen oder privaten Vorsorge – amortisiert werden könnte, so sind die Folgen für die Zinsbelastung und die Vermögenssituation jetzt vertieft zu prüfen.