Ein Gebäude darf hierzulande grundsätzlich nur in einer Bauzone erstellt werden. Ausserhalb ist dies nur mit einer speziellen Genehmigung möglich – etwa für landwirtschaftliche Bauten oder für Infrastrukturgebäude, die an einem bestimmten Ort stehen müssen. Doch auch innerhalb der Bauzonen gibt es verschiedene Kategorien, die sich durch die mögliche Nutzung unterscheiden.
Basis dafür, was in der jeweiligen Bauzone erlaubt ist, bildet der Zonenplan. Dieser umfasst in der Regel Bereiche für Wohnbauten, für Gewerbe- und Industrienutzungen oder für öffentliche Gebäude, wie etwa Schulhäuser. Dazu kommen Mischzonen. Beispielsweise solche, bei denen auf einer Parzelle sowohl Gewerbe- als auch Wohnflächen erstellt werden dürfen, meist mit einer vorgegebenen prozentualen Aufteilung zwischen den beiden Nutzungen. So kann in einer solchen Mischzone beispielsweise der Mindestanteil an Gewerbe- oder Wohnflächen definiert werden. Genauso ist auch eine Begrenzung der Anteile für eine der beiden Nutzungen nach oben möglich.
Um beim Kauf einer Liegenschaft vor Überraschungen gefeit zu sein, lohnt es sich, den Zonenplan genau zu studieren. Befindet sich das Objekt ausserhalb der Bauzone, ist in der Regel nicht die Gemeinde, sondern das jeweilige kantonale Hochbauamt zuständig. Etwa wenn ein früheres Bauernhaus zu einem Wohnhaus ohne angegliederten Landwirtschaftsbetrieb umfunktioniert werden soll. Aber auch innerhalb der Bauzone können sich Fragen stellen. Soll beispielsweise das künftige Eigenheim auch Räume für die eigene Firma mit Arbeitsplätzen für Mitarbeiter beinhalten, muss vorab geklärt werden, ob dies überhaupt zonenkonform wäre. Für solche Fragen wendet man sich vor dem Kauf am besten an die Baupolizei der Gemeinde.