«Ich lese in der Werbung, dass eine Enthärtungsanlage für Trinkwasser eine unabdingbare Voraussetzung für eine lange Lebensdauer von Installationen und Haushaltgeräten sei. Das verunsichert mich. Besteht ein Risiko, wenn ich keine solche Anlage installiert habe?» – Zum Ersten muss dazu gesagt sein, dass der Vertrieb von Wasser-Enthärtungsanlagen ein lukratives Geschäft und die Angst der Hausbesitzer ein gutes Kaufmotiv ist. Zum Zweiten ist es schwer, sachliche Argumente gegeneinander abzuwägen und objektive Kriterien von Glaubensfragen zu trennen.
In erster Linie ist der Entscheid von der Wasserhärte des Trinkwassers abhängig. Nur etwa ein Viertel aller Messstellen im Kanton St. Gallen weisen eine Wasserhärte von 32 französischen Härtegraden (°fH) und mehr auf. Erst ab dieser Härte ist eine Enthärtungsanlage überhaupt in Erwägung zu ziehen – und auch dann gilt es Vor- und Nachteile zu prüfen. Gegen eine Anlage sprechen unter anderem die Anschaffungs- und Unterhaltskosten, das Gesundheitsrisiko bei unsachgemässem Betrieb oder mangelndem Unterhalt und – je nach Technologie – die Umweltbelastung. Die Vorteile sind weniger Kalkablagerungen. Doch meist lassen sich diese auch mit einfachen Massnahmen aus der Welt schaffen. Besonders betroffen sind Geräte, die Wasser über 60° Celsius erwärmen, also Waschmaschinen, Boiler, Kaffeemaschinen und Wasserkocher.
Wer sich zur Enthärtung entschliesst, sollte sich genau über die Technologie der Anlage informieren und die Merkblätter des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW beachten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wasserversorger über eine allfällige Bewilligungspflicht und über zugelassene Installateure.