Was geschieht mit der Solidarhaftung bei einer Scheidung?

Gegen vierzig Prozent der Ehen werden hierzulande geschieden. Besitzen die Eheleute gemeinsam eine Immobilie, können sich schwer zu lösende finanzielle Herausforderungen stellen. Eine davon ist die Solidarhaftung für den Hypothekarkredit.

Die Regelung einer Scheidung fordert beide Seiten grundsätzlich schon einmal stark und auch in Sachen Hypothek ist es nicht einfach, Lösungen zu finden. Denn haben die Eheleute für den Kredit eine solidarische Haftung unterschrieben, bleibt diese auch nach der Scheidung bestehen. Die Bank ist nicht daran interessiert, einen der Beteiligten freiwillig aus seiner Pflicht zu entlassen, da ihre Sicherheit mit zwei Schuldnern im Falle finanzieller Probleme grösser ist. Und selbst wenn der Ex-Mann oder die Ex-Frau bereit ist, die Hypothek und damit die Haftung komplett zu übernehmen, sowie zusätzliche finanzielle Sicherheiten gegenüber der Bank einzubringen, muss man sich unter Umständen in Geduld üben. Ein solcher Wechsel ist erst möglich, wenn der Hypothekarvertrag endet und ein neuer abgeschlossen werden kann. Gerade bei länger laufenden Festhypotheken kann ein solcher Ausstieg dauern und eine vorzeitige Kündigung ist keine Lösung, weil dann hohe Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.

Und selbst wenn die Hypothek ausläuft, ist die Übertragung der Schuld auf nur einen Partner nicht immer einfach. Denn dieser muss alle Vorgaben bezüglich Eigenkapital und Tragbarkeit erfüllen. Ist dies nicht der Fall, bleiben zwei Lösungen: Entweder man verkauft die Liegenschaft oder bindet sich über die Scheidung hinaus weiterhin finanziell aneinander – etwa, damit die Kinder bis zum Ende der Ausbildung mit einem Elternteil weiter im Haus wohnen bleiben können.