Im September hat das Parlament der Revision des CO2-Gesetzes zugestimmt. Wird dagegen kein Referendum ergriffen, dann tritt das revidierte Gesetz in Kraft und bringt ab 2023 auch für Hauseigentümer einige Neuerungen mit sich. Denn bei der Gesetzesrevision sind Gebäude ein Schwerpunkt, da sie für rund die Hälfte des gesamtschweizerischen Energieverbrauchs und für rund einen Viertel der CO2-Emissionen verantwortlich sind.
Die neue Regelung setzt künftig den Hebel deshalb bei den Anlagen für die Heizung und Warmwasseraufbereitung an. Müssen diese ersetzt werden, macht das CO2-Gesetz zwar keine Vorgaben zur Art der Anlage, sieht aber einen Grenzwert für den Ausstoss des Treibhausgases pro Quadratmeter Energiebezugsfläche vor. Diese entspricht der beheizten Fläche des Gebäudes. Der Grenzwert wird 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr betragen. Alle fünf Jahre soll der Grenzwert um weitere fünf Kilogramm gesenkt werden. Der Hauseigentümerverband geht davon aus, dass die neue Regelung einen Grossteil der Gebäude betreffen wird, die schlecht gedämmt sind und mit Gas oder Öl beheizt werden. Diese erreichen beim CO2-Ausstoss oft Werte, die schnell einmal das doppelte der künftigen Limite betragen.
Wer ein solches Haus besitzt, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder man setzt auf eine Heizanlage, die CO2-neutral ist – etwa eine Wärmepumpe oder eine Holzfeuerung – oder man verbessert parallel zum Heizungstausch die Dämmung des Gebäudes, sodass die Grenzwerte auch mit einer fossilen Anlage eingehalten werden können. Das revidierte Gesetz sieht aber nicht nur schärfere Regelungen vor, sondern stellt über den Klimafonds auch Gelder und Bürgschaften für die energetische Sanierungen von Gebäuden bereit.