Wer eine Immobilie kauft, möchte diese nicht überbezahlen. Und wer eine Liegenschaft verkauft, will den bestmöglichen Preis dafür herausschlagen. Egal ob Käufer oder Verkäufer: Um keine teuren Fehlentscheide zu fällen, müssen sie den aktuellen Marktwert der betreffenden Immobilie möglichst genau kennen. Neben einem konkreten Kauf oder Verkauf gibt es diverse weitere Situationen, in denen eine Immobilienbewertung vorgenommen werden sollte. Dazu gehört beispielsweise die Scheidung: Eine faire Aufteilung der Vermögenswerte ist nur möglich, wenn man nicht vom einstigen Kaufpreis ausgeht, sondern vom aktuellen Marktwert.
Dasselbe gilt für den Erbfall: Die Erbgengemeinschaft muss verlässliche Schätzungen als Basis haben, um über die künftige Nutzung der Liegenschaft entscheiden zu können oder für den Fall, dass einzelne Erben ausbezahlt werden sollen. Eine Schätzung kann auch Sinn machen, wenn bei einer Liegenschaft umfangreichere Sanierungen anstehen, diese jedoch mittelfristig verkauft werden soll. Dabei geht es darum, herauszufinden, welche Massnahmen den Wert der Immobilie positiv beeinflussen und deshalb noch vor dem Verkauf gemacht werden sollten. Ähnliches trifft bei Renditeobjekten zu: Welche Investitionen generieren auch nachhaltige Erträge?
Auf welche Weise die Immobilie bewertet wird, ob persönlich oder computergestützt, hängt vom Objekt und dem Grund für die Schätzung ab. Gerade bei einer Scheidung oder einem Nachlassverfahren sollte die Immobilienbewertung von einer Fachperson vorgenommen werden, damit sie auch gerichtlichen Ansprüchen genügt. Hierfür ist der Beizung eines professionellen Immobilienschätzers aus der Region zu empfehlen. Dasselbe gilt für Luxus- sowie Liebhaberobjekte und natürlich auch für die in der Beurteilung weitaus komplexeren Renditeliegenschaften.