Mindestens 20 Prozent des Kaufpreises eines Eigenheims müssen aus eigenen Mitteln stammen, den Rest erhält man – sofern auch sonst alle Kriterien erfüllt sind – als Hypothek von einem Finanzinstitut. Aber was, wenn man das erforderliche Eigenkapital nicht aufbringen kann? Dann lohnt sich beispielsweise ein Blick in den Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Dort steht unter dem Punkt «Freizügigkeitsleistung» oder «Austrittsleistung», wie hoch das derzeitige Pensionskassenguthaben ist. Und dieses können Sie für den Kauf von dauerhaft selbst bewohntem Eigentum auf zwei Arten einsetzen: Vorbezug oder Verpfändung.
Bei einem Vorbezug lässt man sich den entsprechenden Betrag auszahlen und verfügt somit über mehr Eigenkapital. Dabei müssen Sie sich vor allem über zwei Punkte im Klaren sein: Erstens fällt beim Bezug eine Steuer an und zweitens ist ein Vorbezug mit Leistungskürzungen verbunden. Ihre Altersrente wird tiefer ausfallen und bei einigen Pensionskassen reduzieren sich auch die Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall. Wer keine Einbusse bei der Altersrente hinnehmen will, muss das vorbezogene Kapital inklusive Zins und Zinseszinsen bis zur Pensionierung wieder in die Kasse einzahlen.
Empfehlenswerter ist deshalb die Verpfändung: Hier bleibt das Geld bei der Pensionskasse – es dient der Bank aber als Sicherheit und diese gewährt deshalb eine Hypothekarfinanzierung bis zu 90 Prozent des Kaufpreises. Zwar muss der verpfändete Betrag bei den meisten Finanzinstituten spätestens bei Erreichen des AHV-Alters zurückbezahlt sein – aber dafür hat man keine Leistungseinbussen bei der 2. Säule. Neben den Pensionskassengeldern kann ausserdem auch Kapital aus der gebundenen Vorsorge 3a für einen Hauskauf eingesetzt werden – wie bei der 2. Säule entweder als Vorbezug oder Verpfändung.