Baugrundstücke sind vielenorts massiv teurer geworden. Oft sprengt der Preis dafür das Budget eines Normalverdieners. Da und dort findet sich aber vielleicht eine erschwinglichere Alternative – nämlich Bauland, das von der Besitzerin im Baurecht abgegeben wird. Das bedeutet: Für ein solches Grundstück bezahlt man – analog zur Miete – einen Baurechtszins und erhält im Gegenzug das Recht zur langfristigen Nutzung. Die Verträge laufen in der Regel über einen Zeitraum von 30 bis 100 Jahren und können oft auch verlängert werden. Auf den ersten Blick ein verlockendes Angebot: Da das Grundstück quasi nur «gemietet» wird, fallen die Investitionskosten für das Eigenheim wesentlich tiefer aus.
Wer sich für ein Grundstück im Baurecht interessiert, sollte aber auch die heiklen Punkte kennen. So ist es etwa nicht immer einfach eine Hypothek zu erhalten, da sich der eigentliche Wert der Liegenschaft nur schwer berechnen lässt. Hier lohnt es sich frühzeitig, mit einer Hypothekarfachperson die Möglichkeiten zu prüfen. Ein Thema ist auch der Zins für das Grundstück, der in die Kalkulation für das Vorhaben einfliessen muss. Für dessen Berechnung gibt es keine Vorgaben, meist orientiert man sich aber am aktuellen Wert des Landes und koppelt den Zins an den Konsumentenpreisindex. Wissen sollte man zudem, dass Baurechtsgeber und -nehmer je ein Vorkaufsrecht besitzen, falls nichts anderes im Grundbuch festgehalten wurde. Ein Verkauf der Liegenschaft an eine beliebige Person ist daher nicht in jedem Fall möglich.
Ein weiteres grosses Thema bildet der sogenannte Heimfall – der Moment, wenn der Vertrag endet: Dann geht das Gebäude an den Besitzer des Grundstücks und einem selbst als Baurechtsnehmer steht dafür eine Entschädigung zu. Deren Berechnung muss ebenfalls im Baurechtsvertrag geregelt werden – für Laien nicht ganz einfach. Deshalb lohnt es sich hier, eine Immobilienfachperson oder einen Baujuristen beizuziehen.