2015 ist das Unesco-Jahr des Lichts – ein willkommener Anlass, sich über die Beleuchtung im eigenen Haus Gedanken zu machen. In der Schweiz entfallen gemäss Bundesamt für Energie 12% des Stromverbrauchs auf die Beleuchtung, und das Sparpotenzial wird trotz Glühlampenverbot weiterhin als erheblich eingestuft.
Demnächst werden weitere Leuchtmittel vom Markt verbannt. Der Bund sieht vor, dass ab Herbst 2016 nur noch Leuchtmittel verkauft werden dürfen, die gemäss Energieetikette mindestens der Klasse B angehören. Das Verbot wird zahlreiche Halogenleuchtkörper treffen. Grob gesagt werden ab 2016 nur noch LED-, Leuchtstoff- und Sparlampen in den Handel kommen. Allerdings sind Leuchtmittel ausgenommen, für die es keine Alternative gibt. Zu diesen Ausnahmen wird die Halogenstablampe gehören, die in vielen indirekt strahlenden Stehleuchten eingesetzt wird und bis zum nächsten Jahr nicht durch eine wirtschaftliche LED-Lösung ersetzt werden kann.
Selbst bei noch funktionierenden Leuchtmitteln lohnt es sich, Alternativen und einen vorzeitigen Ersatz zu prüfen. Denn der Energieverbrauch für die Beleuchtung wird hauptsächlich durch das Leuchtmittel bestimmt. Andere Komponenten wie Betriebsgerät, Regelung und Leuchten sind für den Energieverbrauch von eher untergeordneter Bedeutung.
Energie Schweiz nennt als guten Richtwert für die Beurteilung der Energieeffizienz der Beleuchtung die installierte Leistung pro Quadratmeter Wohnfläche. Dabei wird die Leistung aller installierten Leuchtmittel in einem Raum durch die Fläche dividiert. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei etwa 12 W/m2, was der Effizienzklasse B entspricht. Es sind aber Werte von 4 W/m2 und weniger möglich, ohne dass die Wohnqualität darunter leidet.
Weitere Informationen: «Effiziente Beleuchtung im Haushalt», Broschüre von Energie Schweiz, zu beziehen unter www.energieschweiz.ch