Solarstrom für die Mieterschaft

Wer als Mehrfamilienhausbesitzer nicht nur von Energiewende und Klimaschutz sprechen, sondern auch etwas dafür tun möchte, dem bietet sich beispielsweise ein sogenannter Zusammenschluss zum Energieverbrauch (ZEV) an. Ein ZEV setzt sich aus Eigentümerschaft und Mietern zusammen. Dabei installieren die Eigentümer eine Photovoltaikanlage auf ihrem Mehrfamilienhaus und bieten den Solarstrom ihrer Mieterschaft verbrauchsabhängig zu einem festgelegten Preis an.

Orientierung dazu bieten die Artikel 14 bis 18 der Energieverordnung (EnV), wo das wichtigste – wie etwa diverse Punkte zur Festlegung des Strompreises – gesetzlich geregelt wird. Zu den Aufgaben des ZEV gehören neben der Tariffestlegung und dem Betrieb der Anlage auch die Messung, Auswertung und Abrechnung der Stromkosten. Wer sich diese doch recht umfassenden Anforderungen als Eigentümer selbst nicht zutraut, sollte sich von Fachpersonen beraten lassen oder sämtliche Aufgaben gleich an Dritte, etwa einen regionalen Energiedienstleister, delegieren.

Bisherigen Mietern steht es frei, ob sie den Solarstrom beziehen möchten oder nicht. Auf jeden Fall muss die Anpassung mittels amtlichem Formular angekündigt werden. Die Teilnahme am ZEV wird sinnvollerweise über einen Zusatz zum Mietvertrag vereinbart. Um die Mieterschaft von den Vorteilen eines ZEV zu überzeugen, sollte diese möglichst früh mit den nötigen Infos versorgt werden – etwa, dass sie damit etwas zum Klimaschutz beitragen können und dabei die Stromrechnung erst noch meist günstiger ausfällt. Wer sich als Mehrfamilienhausbesitzer für das Thema interessiert, findet im «Leitfaden Eigenverbrauch V 2.2» von Swis++-solar (www.swissolar.ch) detaillierte Informationen, unter anderem auch eine Vorlage für einen entsprechenden Zusatz zum Mietvertrag.