Rund 40 Prozent aller Ehen werden in der Schweiz geschieden – im Durchschnitt nach gut 15 Jahren. Während dieser Zeitdauer ist eine Hypothek in der Regel noch längst nicht abbezahlt. Für Ehepaare in Scheidung, die gemeinsames Wohneigentum und damit meist auch eine gemeinsame Hypothek besitzen, bedeutet dies oft zusätzlichen Ärger. Vor allem, wenn es sich um eine Hypothek mit einer langen Laufzeit handelt: Denn wird diese mit dem Verkauf der Immobilie vorzeitig aufgelöst, verlangen die Finanzinstitute eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese umfasst die Zinserträge, die bis zum regulären Ende der Laufzeit noch angefallen wären und oft auch noch Gebühren. Eine vorzeitige Auflösung kann deshalb schnell einige Zehntausend Franken kosten.
Bei einem Verkauf des Eigenheims sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob die Käufer bereit sind, die laufende Hypothek zu den gleichen Konditionen zu übernehmen. Natürlich muss mit einer solchen Lösung auch das Finanzinstitut einverstanden sein. Nochmals anders sieht es aus, wenn einer der Ehepartner das Wohneigentum übernimmt. Wichtig dabei zu wissen ist: Egal wer im Haus wohnt – für die einst gemeinsam aufgenommene Hypothek haften nach wie vor beide Partner.
Im Idealfall kann der ausziehende Partner aus dem Hypothekarvertrag entlassen werden. Dem wird die Bank aber nur zustimmen, wenn die verbleibende Partei auch allein die Anforderungen an die finanzielle Tragbarkeit erfüllt. Häufig ist dies aber nicht der Fall. Dann bleibt einem noch die Möglichkeit, die Höhe der Hypothek zu verringern oder der Bank in Form von Wertschriften oder Lebensversicherungen zusätzliche Sicherheiten zu bieten. Gelingt dies nicht, ist ein Verkauf des ehemals gemeinsamen Wohneigentums nach der Scheidung meist unumgänglich.