Stürzt in einem Mehrfamilienhaus jemand, dann meist im Treppenhaus. So gehen rund 100 der 280 tödlichen Unfälle, die hierzulande jährlich in und um Wohnhäuser herum passieren auf das Konto von Treppen und Stufen. Dazu kommen gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung weitere 3200 Personen, die sich beim Ausgleiten oder Stolpern auf Treppen im Gebäudeinnern schwer verletzen.
Kommt es auf der Treppe eines Mehrfamilienhauses zu einem Unfall, stellt sich immer auch die Frage, inwieweit der Hauseigentümer dafür rechtlich belangt werden kann. Bei Neubauten, die den aktuellen baulichen Vorschriften entsprechen und von den Behörden vor nicht allzu langer Zeit abgenommen wurden, hat der Liegenschaftsbesitzer kaum rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Bei Altbauten sieht das etwas anders aus. Hier gilt zwar die Bestandesgarantie. Will heissen: Der Eigentümer ist grundsätzlich nicht gezwungen, sein nach älteren Normen erstelltes Treppenhaus den aktuellsten Vorschriften anzupassen. Trotzdem kann ein Hausbesitzer aber rechtlich mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn es zu einem Unfall kommt.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Sicherheitsmängel offensichtlich sind und sich mit vernünftigem Aufwand hätten beheben lassen. Typische Beispiele sind Bodenbeläge im Treppenhaus, die durch langjährige Nutzung eine erhöhte Rutschgefahr aufweisen, oder eine Beleuchtung, die so schwach ist, dass die Benutzer Kanten oder Treppenabsätze schlecht sehen können. Um die Sicherheit zu erhöhen und das Risiko für rechtliche Probleme im Falle eines Unfalls klein zu halten, lohnt es sich deshalb, das Treppenhaus und andere gemeinsam genutzte Bereiche einer Liegenschaft periodisch durch eine Fachperson prüfen zu lassen und deren Empfehlungen für Anpassungen auch umzusetzen.