Im Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk mit 68 Prozent Ja-Stimmen das neue Stromgesetz deutlich gutgeheissen. Die angepasste Stromversorgungs- und Energiegesetzgebung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 auch sogenannte virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) möglich sein werden. Dies erleichtert insbesondere die gemeinsame Nutzung von privat produziertem Strom aus Photovoltaikanlagen.
Bisher existierte bereits die Möglichkeit eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV). Dabei konnten beispielsweise Stockwerkeigentümer oder Mieterinnen einen ZEV gründen, um den Solarstrom der Photovoltaikanlage auf dem Dach des eigenen Gebäudes gemeinsam zu nutzen. Die Schwierigkeit war dabei oft, dass ein ZEV im Sinne des Gesetzes immer als ein einziger Endverbraucher galt und deshalb auch nur über einen einzigen Zähler des lokalen Verteilnetzbetreibers (VNB) abgerechnet werden konnte. Das erforderte gerade in bestehenden Gebäuden nicht selten den Austausch der vorhandenen Stromzähler oder den Umbau der Netzanschlüsse.
Dies ist bei einem vZEV nicht mehr nötig. Denn neu ist die Benutzung der vorhandenen Anschlussleitungen zum Verteilnetz für den Eigenverbrauch zugelassen. Ausserdem können Messdaten mehrerer bestehender Zähler virtuell zusammengefasst werden. Dies vereinfacht nicht nur die gemeinsame Nutzung von Solarstrom in einem Gebäude, sondern ermöglicht es unter Umständen auch, Nachbarliegenschaften dabei miteinzubeziehen. Und wer den Strom seiner privaten Photovoltaikanlage in einen vZEV einbringt, kann – je nach lokalen Tarifregelungen – seinen Strom allenfalls zu einem besseren und stabileren Preis verkaufen als jener der Einspeisevergütung des lokalen Netzbetreibers.