Grössere Bauarbeiten an der eigenen Liegenschaft können im unerwünschten Fall zu Schäden an benachbarten Gebäuden und Grundstücken führen. Typische Beispiele sind Risse in Fassaden, Sprünge in Fensterscheiben oder Terrainsenkungen. Vor allem Risse geben zu Diskussionen Anlass, geht es bei deren Beseitigung doch oft um viel Geld; zudem ist die Schuldfrage nicht immer einfach zu klären: Waren die Schäden vor Baubeginn schon vorhanden oder sind sie eine Folge der Bauarbeiten?
Gerade bei Neubauten, für die ein Aushub notwendig ist, besteht trotz modernen Bauverfahren ein Risiko für die Rissbildung an Nachbargebäuden, etwa durch Erschütterungen, Veränderungen des Grundwasserspiegels oder nachrutschenden Baugrund. Um späteren Diskussionen vorzubeugen, lohnt es sich deshalb als Bauherrschaft proaktiv ein Rissprotokoll für die benachbarten Liegenschaften erstellen zu lassen. Am einfachsten sucht man dazu das Gespräch mit den Direktbetroffenen und einigt sich auf einen Gutachter. Die gemeinsame Wahl dieser Fachperson ist wichtig, damit es bei eventuellen Unstimmigkeiten keine Diskussionen über dessen Neutralität gibt. Er protokolliert vor Baubeginn alle vorhandenen Risse und bringt wenn nötig auch sogenannte Gipssiegel zur Beweissicherung an. Das Protokoll wird dann von der Bauherrschaft und dem jeweiligen Liegenschaftsbesitzer unterzeichnet.
Ist ein Nachbar nicht zur Kooperation bereit, kann man auch ein amtliches Rissprotokoll erstellen lassen. Dabei bestätigt eine dafür zuständige Amtsperson – beispielsweise ein Vertreter der Gemeinde – die Richtigkeit und Vollständigkeit des von einem Bauingenieur erstellten Rissprotokolls. Dieses hat dann bei späteren Diskussionen über Schäden ebenfalls rechtlichen Bestand.