Bei grösseren Liegenschaften übernehmen meist professionelle Hauswartungsfirmen die Reinigung und den laufenden Unterhalt. Der Aufwand dafür wird dann über die Nebenkosten der Mieterschaft weiterverrechnet. Wer ein Mehrfamilienhaus mit nur wenigen Wohnungen besitzt, legt hingegen oft selber Hand an. Doch kann man sich für die geleisteten Stunden einen Lohn bezahlen und diesen dann über die Nebenkosten weiterverrechnen?
Gratis arbeiten muss man als Besitzer einer Mietliegenschaft nicht. Deshalb ist es auch zulässig, sich einen Lohn für die geleisteten Stunden zu bezahlen. Einfach an die Mieterschaft weiter verrechnen darf man den Aufwand aber nur, wenn in den Mietverträgen Nebenkostenpositionen für die Hauswartung sowie die Pflege der Umgebung enthalten sind. Falls nicht, bräuchte es eine einseitige Anpassung der Verträge, die mit dem amtlichen Formular erfolgen müsste. Sind die Positionen schon in den Verträgen drin, steht einer Weiterverrechnung des eigenen Lohns nichts im Weg. Zu hoch ansetzen darf man diesen aber nicht. Übliche Ansätze bewegen sich zwischen 30 und 45 Franken pro Stunde – abhängig von den eigenen Fähigkeiten für die jeweilige Arbeit. Wichtig ist auch, für die Weiterverrechnung ein einfaches Arbeitsjournal mit Stundenerfassung zu führen –für den Fall, dass ein Mieter Einsicht in die Nebenkostenabrechnung verlangt.
Das zusätzliche Einkommen hat aber auch eine Kehrseite: Wer seine Stunden über die Liegenschaft verrechnet, muss den Lohn dafür in der eigenen Steuererklärung angeben und – falls das Einkommen jährlich 2300 Franken übersteigt – dafür auch Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen. Bei einem Lohn von 40 Franken pro Stunde wäre dieser Wert bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwas weniger als einer Stunde bereits erreicht.