Können Büros zu Wohnflächen umgenutzt werden?

Vielenorts sind Wohnungen Mangelware. Gleichzeitig stehen dafür Büroflächen leer. Wer ein ganz oder teilweise ungenutztes Bürogebäude oder auch einzelne wenig nachgefragte Büroflächen in einem gemischten Wohn- und Bürohaus besitzt, überlegt sich daher unter Umständen, diese in Wohnraum umzunutzen. Was einfach tönt, ist in der Realität meist mit einigen Hindernissen behaftet.

Entscheidend ist zuerst einmal der Standort: Befindet sich das Gebäude in einer reinen Gewerbezone, sind Wohnungen rein baurechtlich gar nicht zulässig. Hierzu müsste zuerst der Zonenplan im Rahmen eines oft aufwändigen politischen Prozesses angepasst werden. In gemischten Wohn- und Gewerbezonen wiederum kommt es darauf an, ob der gemäss Zonenplan maximale Wohnanteil im Gebäude schon ausgeschöpft ist. Passt die Zone, kann die Umgebungslärmbelastung ein weiteres Hindernis darstellen. Ist diese zu hoch, dürfen unter Umständen gar keine Wohnungen erstellt werden, da hier schärfere Grenzwerte gelten als bei Büros. Grenzen setzen kann auch das Gebäude selbst: Weist dieses sehr grosse Raumtiefen aus, ist die Wohnnutzung schwierig, da dort höhere Anforderungen an die Belichtung gestellt werden, als bei Büros oder deren Nebenräumen.

Für die eigene Liegenschaft heisst das: Zeigt ein Blick auf den Zonenplan, dass eine Umnutzung von Büro- zu Wohnräumen grundsätzlich denkbar wäre, lohnt es sich eine Baufachperson – etwa einen Bauherrenberater oder eine Architektin – beizuziehen. Diese klärt ab, ob die baulichen Voraussetzungen passen und ob keine weiteren Hindernisse, wie etwa der Lärmschutz, einer Weiterverfolgung der Umnutzung im Wege stehen würden. Passt alles, kann ein konkretes Projekt erarbeitet und nach Erteilung der Baubewilligung umgesetzt werden.