Eine Studie von Transparency International Schweiz behauptet, dass der Schweizer Immobilienmarkt ein Tummelplatz für Geldwäscherei und Korruption sei. Die Organisation stützt sich darauf, dass bei Immobiliengeschäften Bargeldtransaktionen bis CHF 100’000.– ohne besondere Vorkehrungen erlaubt sind. Tatsache ist aber, dass es bisher kein rechtsgültiges Urteil über Geldwäscherei gibt und dass die professionelle Immobilienwirtschaft, die im Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz zusammengeschlossen ist, auf die Entgegennahme von Bargeld oder die Vermittlung von Geschäften verzichtet, bei denen Bargeld im Spiel ist. Der Verband empfiehlt, Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften käufer- oder verkäuferseitig über ein Schweizer Finanzinstitut abzuwickeln. Durch die strengen Auflagen für Finanzintermediäre ist die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gewährleistet. Eine Ausweitung der Geldwäschereigesetzgebung auf Makler, Notare und Anwälte ist darum nicht angezeigt. Sie würden letztlich den Kauf von Immobilien verteuern.
Der Immobilienratgeber rät allen Verkäufern von Immobilien, ob durch einen professionellen Makler unterstützt oder nicht, niemals Bargeld jedwelcher Höhe als Anzahlung oder als Teil der vereinbarten Verkaufssumme anzunehmen. Die Annahme von Geldern aus undurchsichtigen Quellen kann zu erheblichen Problemen führen. Auch sei hier darauf hingewiesen, dass die Falschbeurkundung eines Grundstückgeschäfts – etwa ein zu hoher oder zu tiefer Verkaufspreis – strafrechtlich und allenfalls steuerrechtlich relevant ist. Das geltende Gesetz ist hier ebenfalls ausreichend.
Auch die Forderung von Transparency International Schweiz, den Kaufpreis einer Liegenschaft im Grundbuch öffentlich zu machen, ist zu kritisieren. Nach gängiger Schweizer Rechtsauffassung ist der Immobilienkauf Privatsache. Und er soll es auch bleiben.