Vorbei sind die Ferien, die schönen Erinnerungen bleiben und eventuell auch der Wunsch, eine eigene Ferienliegenschaft im Ausland zu erwerben. Dies stellt aber fast ausnahmslos eine besondere Herausforderung dar. Die Rechtssysteme unterscheiden sich von unserem zuweilen deutlich, spezifische Sprachkenntnisse sind unerlässlich. In vielen Ländern werden Immobilien vorwiegend über Makler verkauft. Gut, wenn dieser die besonderen Bedürfnisse von ausländischen Käufern kennt.
Themen, die unbedingt vor der Vertragsunterzeichnung geprüft werden sollten: Geniesst der Makler einen tadellosen Ruf? Wer bezahlt dessen Honorar? Wie funktioniert das Grundbuchwesen im betreffenden Land? Wie findet die Eigentumsübertragung statt? Wie sind Anzahlungen juristisch zu werten? Welche Sicherheiten müssen geleistet und gefordert werden? Fallen bei der Handänderung Steuern und Gebühren an? Wie funktioniert das Stockwerkeigentum im betreffenden Land? Wie wird die Liegenschaft finanziert? Fragen Sie Landsleute nach ihren Erfahrungen. Ungleich komplexer wird es beim Kauf ab Plan und beim Kauf eines Baugrundstücks mit der Absicht, dieses zu bebauen. Ohne Erfahrung und Unterstützung ist von einem solchen Vorhaben abzuraten.
Besondere Regeln kennen auch die Finanzierung und Besteuerung eines Zweitwohnsitzes im Ausland. Schweizer Banken finanzieren keine Ferienliegenschaften im Ausland. Mittel aus der Pensionskasse können für Ferienhäuser nicht bezogen werden. Lokale Banken bieten Finanzierungen an, wobei die Zinsen in der Regel höher und teilweise eine Amortisationspflicht besteht. Schliesslich gilt es auch die Steuern zu berücksichtigen. Liegenschaften werden im jeweiligen Land versteuert. Deklariert werden müssen sie in der Schweiz aber allemal, was sich im Steuersatz für Vermögen und Einkommen niederschlägt.