Herr X badet grundsätzlich erst nach Mitternacht! Frau Y stellt ihr Fahrrad immer im Treppenhaus ab! Die Familie Z belegt die Waschküche oft für mehrere Tage! Spätestens wenn die Vermieterschaft oder Verwaltung dauernd mit solchen oder ähnlichen Mieter-Beschwerden konfrontiert sind, werden sie sich selbst fragen, weshalb sie nicht schon längst eine Hausordnung verfasst haben, die genau solche Punkte regelt.
Als erstes gilt es, diese aufzusetzen. Am einfachsten geht das, wenn man auf eine standardisierte Hausordnung einer Hauseigentümervereinigung oder des Mieterschutzes zurückgreift. Aber natürlich kann eine Hausordnung, welche die Rechte und Pflichten der Mieter regelt, auch gänzlich selbst verfasst werden. Konkrete gesetzliche Vorschriften dazu gibt es nicht. Der Mieterschaft dürfen darin jedoch nur Pflichten auferlegt werden, die sie nicht überfordern und verhältnismässig sind.
Wird eine neue Hausordnung einfach im Treppenhaus aufgehängt, hat sie keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Das heisst: Wer sich nicht an diese Ordnung hält, kann trotz mehrfacher Ermahnung nicht gekündigt werden – beziehungsweise, kann die Kündigung anfechten. Wer dies verhindern will, muss die Hausordnung entweder als festen und mitunterzeichneten Bestandteil des Mietvertrags festlegen oder zumindest im Mietvertrag explizit auf den Aushang der Ordnung hinweisen. Wer also bei bestehenden Mietverhältnissen eine rechtlich verbindliche Hausordnung in Kraft setzen möchte, muss eine Mietvertragsänderung vornehmen. Gültig ist diese nur, wenn dazu das amtliche Formular verwendet sowie alle gesetzlichen Fristen und Termine berücksichtigt werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn eine bestehende Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, nur abgeändert wird.