Jährlich ereignen sich rund 300 Unfälle im Zusammenhang mit elektrischen Installationen und rund zehn Prozent aller Brände entstehen wegen fehlerhaften Elektroanlagen. Kommt es zu einem Brand oder einem Unfall, gerät immer auch der Hauseigentümer ins Visier der Ermittlungen. Denn er ist gemäss der Verordnung über die elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) für die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der elektrischen Leitungen in seiner Liegenschaft verantwortlich. Entsprechen diese nicht den Vorschriften und kommt jemand dadurch zu Schaden, landet man als Liegenschaftsbesitzer schlimmstenfalls vor Gericht.
Ein wichtiges Element für die Sicherheit der elektrischen Anlagen in der eigenen Liegenschaft ist die vorgeschriebene periodische Kontrolle der Installationen. Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern ist diese alle zwanzig Jahre fällig. Jeweils ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist wird man als Hausbesitzer vom örtlichen Elektrizitätswerk auf die Prüfung aufmerksam gemacht und kann dann einen akkreditierten Elektrokontrolleur damit beauftragen. Ist alles in Ordnung, erhält man einen Sicherheitsnachweis und reicht diesen beim Elektrizitätswerk ein. Sind Nachbesserungen nötig, müssen sie innert einer festgesetzten Frist erledigt werden.
Der Zustand der elektrischen Installationen ist auch beim Kauf einer gebrauchten Liegenschaft ein Thema. Liegt die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurück, müssen die Leitungen im Gebäude gemäss der NIV nach der Handänderung ebenfalls von einer akkreditierten Fachperson überprüft und – falls nötig – Anpassungen auf Kosten des Käufers gemacht werden. In den Kaufverträgen wird auf diesen Umstand und den entsprechenden Passus in der Verordnung hingewiesen. Ein Punkt, dessen mögliche finanzielle Folgen man beim Erwerb einer Liegenschaft unbedingt mit einbeziehen sollte.