«Hausbesetzer in St. Gallen kündigen weitere Aktionen an.» «Aktivisten besetzen Haus in Zürich.» «Hausbesetzung: Eigentümerin will ihr leeres Haus zurück.» Seit Jahrzehnten wiederholen sich solche Schlagzeilen in den Medien. Und für die betroffenen Grundstückbesitzer war es in der Vergangenheit tatsächlich oft schwierig, die unrechtmässig besetzte Liegenschaft räumen zu lassen, um sich des Grundstücks wieder bemächtigen zu können. Dies will der Bundesrat künftig ändern.
Im Zusammenhang mit der Motion von FDP-Nationalrat Olivier Feller hat der Bundesrat Ende 2023 eine Botschaft verabschiedet, welche die Position von Grundstückbesitzern bei Hausbesetzungen künftig verbessern soll. Zwar möchte der Bundesrat – trotz anderweitigen Wünschen der Vernehmlassungsteilnehmer – daran festhalten, dass Grundstückbesitzer nach wie vor «sofort» reagieren müssen. Aber er will immerhin im Gesetz präzisieren, ab welchem Zeitpunkt diese sogenannte Selbsthilfefrist läuft. Massgebend soll jener Zeitpunkt sein, an welchem der Besitzer von der Hausbesetzung erfährt. Während dieser Frist, dürfte der Besitzer mittels verhältnismässiger Gewalt die Besetzer vom Grundstück wegweisen. Wobei im Einzelfall zu klären sein wird, ob die Anwendung von Selbsthilfe zulässig ist. Voraussetzung dafür soll aber immer sein, dass amtliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Ausserdem will der Bundesrat, dass Besitzer künftig eine Zwangsräumung schneller als bisher erwirken können – und zwar durch eine gerichtliche Verfügung. Zudem soll eine Einsprache gegen eine solche Verfügung begründet werden müssen. Und zum Schutz der Grundstückbesitzer soll das Gericht anordnen können, dass nicht dieser selbst die gerichtliche Verfügung am Grundstück anbringen muss, sondern dies durch eine Behörde erledigt werden soll.