Seit Anfang 2015 müssen alle Stromnetzbetreiber ihren Kunden ermöglichen, selbst produzierte elektrische Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selber zu verbrauchen. Ist die eigene Produktion höher als der Verbrauch, fliesst der Überschuss ins Netz. Ist dagegen der Verbrauch höher, wird der Nettobedarf aus dem Netz bezogen. Als Eigenverbrauch gilt, wenn der Strom zeitgleich produziert und verbraucht wird. Das bedeutet, dass Produktion und Verbrauch nicht über eine Zeitperiode – zum Beispiel einen Monat – saldiert werden können. Hingegen ist die Speicherung der Energie für den Eigenverbrauch erlaubt.
Die Möglichkeit des Eigenverbrauchs ist ein weiterer Mosaikstein nebst der «Kostendeckenden Einspeisevergütung» KEV beziehungsweise der Einmalvergütung in der Wirtschaftlichkeitsrechnung von Fotovoltaikanlagen. Für jede selbst konsumierte Kilowattstunde Strom geht das Bundesamt für Energie BFE von rund 20 Rappen tieferen Kosten aus. Der Stromüberschuss kann gemäss BFE zum Marktpreis von derzeit etwa 6 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde an das Elektrizitätsunternehmen abgegeben werden.
Der Eigenverbrauch ist auch für den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die einzelnen Mieter einverstanden sind. Diese können dann die auf dem Hausdach produzierte Energie vom Vermieter beziehen. Gegenüber dem Netzbetreiber treten Anlagebetreiber und Mieter gemeinsam als Eigenverbrauchsgemeinschaft auf und kümmern sich um die interne Abrechnung. Gleiches gilt für Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften. Aus der Eigenverbrauchsgemeinschaft können Mieter beziehungsweise Stockwerkeigentümer unter Wahrung einer Frist austreten. Sie bezahlen hernach wieder den gesamten verbrauchten Strom an das Elektrizitätsunternehmen.