Oft verkaufen Bund, Kantone, Gemeinden oder gemeinnützige Organisationen ihre Grundstücke nicht, sondern geben sie im sogenannten Baurecht ab. Der Baurechtsnehmer bezahlt dann – ähnlich einer Miete – einen Zins für die Nutzung des Grundstücks und darf es im Gegenzug bebauen. In der Regel laufen die Verträge dafür über fünfzig oder mehr Jahre und können auch verlängert werden. Vor allem im städtischen Raum entstehen auf Baurechtsgrundstücken nicht nur Miet- sondern auch Eigentumswohnungen.
Wer eine solche Wohnung kauft, sollte sich vorab genau mit den Vor- und Nachteilen auseinandersetzen. Ein Hauptvorteil ist der vergleichsweise tiefere Kaufpreis, da die Kosten fürs Grundstück wegfallen. Dafür muss der Anteil am Baurechtszins mit ins Budget eingerechnet werden, der an teuren Lagen schnell einige hundert Franken pro Monat ausmachen kann. Genau ansehen sollte man sich auch den Baurechtsvertrag und die Stockwerkbegründung. Vor allem letztere muss klare Regelungen bezüglich des Baurechts beinhalten – etwa solche zum nötigen Stimmenverhältnis für die Verlängerung des Baurechtsvertrags oder zur Aufteilung der Entschädigung der Eigentümer, wenn der Vertrag einmal ausläuft und das Gebäude vom Besitzer des Grundstücks übernommen wird. Diese Punkte betreffen einen als Käufer einer neuen Wohnung aufgrund der langen Laufzeit des Baurechtsvertrags zwar kaum, sind aber im Hinblick auf einen Verkauf oder eine Weitergabe an die Erben wichtig. Da die Materie komplex ist lohnt es sich, die Verträge vorab von einer neutralen Fachperson – etwa einem Baujuristen – begutachten zu lassen.
Speziell zu prüfen ist beim Kauf einer Eigentumswohnung im Baurecht schliesslich auch die Finanzierung. Banken vergeben zwar Hypotheken für diese Form des Wohneigentums, verlangen aber unter Umständen mehr Eigenkapital, da die Absicherung des Kredits schlechter ausfällt, als wenn der Wohnungskäufer auch Mitbesitzer des Grundstücks ist.