Jedes dritte verkaufte Velo hierzulande ist heute ein E-Bike und auch die Zahl der Elektroautos nimmt stetig zu. Nicht selten nutzen E-Bike- oder Elektroauto-Besitzer in Mehrfamilienhäusern die im Veloraum oder in der Garage vorhandene Steckdose auch zum Laden der Akkus. Ein Vorgehen, das zwar bequem, aber nicht korrekt ist.
Ein Veloraum oder eine Tiefgarage gilt sowohl im Mietrecht als auch im Stockwerkeigentum als gemeinschaftlich genutzter Bereich und darf nur gemäss dessen Bestimmung genutzt werden. Das Parkieren von E-Bikes- oder Elektroautos zählt natürlich dazu, das Aufladen von deren Akkus hingegen nicht. Denn die im Veloraum oder der Garage vorhandenen Steckdosen laufen in der Regel über den sogenannten Allgemeinstrom, der von allen Mietern oder Stockwerkeigentümern anteilsmässig bezahlt wird.
Andere Lösungen sind also gefragt. E-Bike-Besitzer müssen deshalb ihren Akku an einer Steckdose laden, deren Strom sie selber bezahlen – entweder in der Wohnung oder im Kellerabteil, sofern dort ein Anschluss vorhanden ist, der über den Stromzähler der Wohnung läuft. Komplizierter wird es beim Aufladen eines Elektroautos. Hier bleibt dem Autobesitzer nichts anderes übrig, als in der Garage auf eigene Kosten eine Steckdose oder eine Ladestation anbringen zu lassen, die über einen separaten Zähler läuft. Erlaubt ist dies jedoch nur, wenn der Vermieter oder die Stockwerkeigentümerschaft der Installation zustimmen. Um das Thema aktiv anzugehen, können Liegenschaftenbesitzer im Hinblick auf die zunehmende Elektromobilität spezielle Lademöglichkeiten installieren, bei denen der Strombezug individuell abgerechnet werden kann – ähnlich wie beispielsweise bei gemeinsam genutzten Waschmaschinen per Chipkarte.