Im Gespräch des Immobilienratgebers mit dem Eigentümer von Mietliegenschaften kam beiläufig die Problematik des Unterhalts von Lüftungsanlagen zur Sprache. Solche Komfortlüftungen in Gebäuden mit dichter Aussenhülle sind zunehmend auch in Mietwohnungen anzutreffen.
Der Verein Minergie weist darauf hin, dass bei Lüftungsanlagen die Filter alle sechs bis zwölf Monate gewechselt werden sollten. Für andere Bauteile sind Intervalle für Kontrolle und Reinigung von ein bis fünf Jahren vorgesehen. Mindestens alle fünf Jahre sollten beispielsweise die Lüftungsleitungen gereinigt werden. Wer dazu die allgemein anerkannten Empfehlungen des Vereins Deutscher Ingenieure VDI und des Schweizerischen Vereins für Gebäudetechnik-Ingenieure SWKI liest, dessen Aufmerksamkeit fällt auf Begriffe wie Legionellen, Keime und Schimmel. Die Empfehlungen sind also sehr ernst zu nehmen.
Aus den gesundheitlichen Risiken mangelnder Hygiene in Lüftungsanlagen lässt sich eine Pflicht des Vermieters ableiten, den vorgesehenen Unterhalt sicherzustellen und ausgewiesene Fachleute beizuziehen. Das geht ins Geld. Der Eigentümer nennt im Gespräch einen Betrag pro Wohnung und Jahr von CHF 300.–. Diese fallen unter die Nebenkosten und können dem Mieter über Akontozahlungen im Voraus belastet werden. In der Praxis ergeben sich daraus aber gewisse Schwierigkeiten. Zum einen können die Kosten bei der Erstvermietung oft noch kaum abgeschätzt werden – oder gehen ganz vergessen. Zum anderen erstrecken sich die Intervalle eines umfassenden Unterhalts über eine lange Zeitperiode. Regelmässig hat der Mieter die Wohnung bereits wieder verlassen, bis die erste grosse Reinigung ansteht. Eine Erleichterung bieten Serviceabonnemente, wie sie beispielsweise bei Aufzüge und Heizungen verbreitet sind.