Wer eine grössere Wohnung zur Miete ausschreibt, erhält oft Anfragen von Interessenten, die sie als Wohngemeinschaft nutzen möchten. Diese Wohnform ist heute längst nicht mehr nur bei Studierenden beliebt, sondern auch bei Singles, die im Berufsleben stehen oder alleinstehenden Menschen im AHV-Alter.
Macht die Wohngemeinschaft das Rennen bei der Vergabe der Wohnung, stellt sich dem Vermieter die Frage nach dem passenden Vertrag. Grundsätzlich kommen zwei Formen in Frage: Der Solidarmietvertrag oder ein Mietervertrag mit einem Hauptmieter, der die anderen Räume untervermietet. Beim Solidarmietvertrag haften alle Mieter solidarisch für die Bezahlung der Miete, ebenso müssen alle den Vertrag und später auch die Kündigung mit unterschreiben. Sind die Beteiligten einverstanden, kann man als Vermieter im Solidarvertrag festhalten, dass einzelne Mieter daraus entlassen werden können, sofern ein Nachfolger deren Pflichten übernimmt. Bei der Variante mit einem Hauptmieter wiederum können die Untermietverträge durch diesen gekündigt und neue Verträge abgeschlossen werden. Bei dieser Variante besteht ebenfalls die Möglichkeit, schriftlich festzuhalten, dass auch die Untermietenden solidarisch für die Bezahlung des gesamten Zinses mithaften.
Welche der beiden Varianten aus Sicht des Vermieters besser ist, hängt einerseits von der Zahl der WG-Bewohner ab, andererseits von der zu erwartenden Fluktuation. Bei einer Wohngemeinschaft mit fünf Studierenden beispielsweise ist das Modell mit Hauptmiet- und Untermietverhältnissen aufgrund der zu erwartenden häufigeren Ein- und Auszüge sicher zielführend. Mieten hingegen drei Pensionierte gemeinsam eine Wohnung, ist ein Solidarmietervertrag eine valable Möglichkeit. Hier ist die Zahl der Mietenden klein und Wechsel dürften eher selten sein.