Vorbeugen ist besser als heilen, lautet ein Sprichwort. Das gilt auch bei der Vermietung von Wohnraum: Besser man überprüft vor Vertragsunterzeichnung die Zahlungsfähigkeit des Mieters als diesen dann später mühsam betreiben zu müssen (siehe auch Ratgeber von letzter Woche). Einen ersten Anhaltspunkt bietet die Selbstauskunft, die man als Vermieter oder Verwaltung von den Mietinteressenten einholt. Dort sind etwa Beruf, Arbeitgeber und Einkommen anzugeben.
Weil dabei aber gerade das angegebene Einkommen kaum überprüfbar ist, wurde in der Vergangenheit meist noch ein aktueller Betreibungsauszug der Mietinteressenten verlangt. Dieses Vorgehen verliert jedoch zusehends an Bedeutung. Denn solche Auszüge sind heute relativ leicht zu fälschen, was für den Vermieter einen Zusatzaufwand bedeutet, muss er doch jeweils beim zuständigen Betreibungsamt die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Immer häufiger werden solche Auskünfte deshalb von den Vermietern kostenpflichtig bei Bonitätsdatenbanken wie Intrum Justitia, Dun & Bradstreet, Creditreform oder CRIF eingeholt. Für solche Nachfragen muss jeweils ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden – etwa in Form eines Mietinteressentenformulars.
Die Wirtschaftsauskunftei CRIF hat sich auf die Bonitätsprüfung von Mietern spezialisiert und hierfür den sogenannten Mieter-Check lanciert. Damit können private Vermieter die Zahlungsfähigkeit ihrer potenziellen Mieter überprüfen und fälschungssichere Betreibungs- und Inkassoinformationen von allen bisherigen Wohnorten der Mietinteressenten einsehen. Für Mitglieder des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes offeriert CRIF den Mieter-Check zu bevorzugten Konditionen. Eine einmalige Abfrage kostet 49 Franken. Wer häufiger Bonitätsauskünfte braucht, zahlt einmalig 15 Franken und danach pro Auskunft 39 Franken.