Ältere Liegenschaften weisen nach heutigen Massstäben vielfach eine geringe Ausnutzungsziffer auf. Bauparzellen für Einfamilienhäuser wurden aufgrund vergleichsweise tiefer Bodenpreise grosszügig dimensioniert. In den 1960er- und 1970er-Jahren waren Parzellen mit 1000 Quadratmetern nicht selten. Selbst zu Beginn der 1980er-Jahre waren es im Durchschnitt noch 660 Quadratmeter. Das Nutzungspotenzial wird künftig durch die vom Gesetzgeber angestrebte «Siedlungsentwicklung nach innen» je nach Zone noch vergrössert. Über die dadurch erzielte Wertsteigerung und die Mehrwertabschöpfung hat der Immobilienratgeber in einer der letzten Ausgaben geschrieben.
Für Eigentümer stellt sich die Frage, ob und wie sie dieses Nutzungspotenzial erschliessen wollen. Ausschlaggebend sind verschiedene Faktoren: die Grösse des Potenzials nach Massgabe der zusätzlichen Bruttogeschossfläche, die Erschliessung und Lage der Liegenschaft, die Bausubstanz und vieles mehr. Varianten für die Erschliessung sind namentlich der Ausbau bzw. die Erweiterung der bestehenden Liegenschaft, der Abbruch und Neubau – wobei hierbei zusammen mit Nachbarn unbedingt auch parzellenübergreifende Ersatzneubauten geprüft werden sollten –, die Teilung des Areals in zwei und mehr Grundstücke, die Abparzellierung zugunsten einer angrenzenden Parzelle und schliesslich die Nutzungsübertragung auf eine benachbarte Parzelle.
Die Erfahrung aus der Praxis des Immobilienratgebers zeigt, dass Eigentümer sehr oft gedanklich in der bestehenden Situation verhaftet sind und andere Lösungen gar nicht in Erwägung ziehen. Hier kann das Gespräch mit einer neutralen Fachperson neue Perspektiven eröffnen und die richtigen Partner für weiterreichende Lösungen ins Spiel bringen.