Unterhält sich der Immobilienratgeber mit Berufskollegen, kommt das Gespräch regelmässig auf die Verwaltung von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften. «Machst du noch oder hast du schon aufgehört?», lautet die lakonische Frage. Tatsächlich haben sich in den letzten Jahren schweizweit verschiedene Bewirtschafter aus der Verwaltung von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften zurückgezogen oder behandeln diese eher stiefmütterlich. «Viel Ärger, keine Berufseinsteiger, grosses Frustpotenzial», lautet die Begründung häufig. Man muss nicht gerade von einem Trend sprechen, aber doch von einer gewissen Tendenz, die nachdenklich stimmen muss.
Läuft etwas falsch in den Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften? In der Tat ist das Zusammenleben in Stockwerkeigentümer-Liegenschaften zuweilen konfliktbeladen. Wenn es um Entscheidungen über das «Wohneigentum» geht, ist es nicht mehr weit her mit der gelebten Demokratie. Das führt im Zweifel zu einer Nivellierung nach unten: Wichtige Entscheidungen werden hinausgezögert, verhindert oder auf dem Gerichtsweg bekämpft. Im Selbstverständnis sehen sich viele Stockwerkeigentümer als «Hauseigentümer». In Wahrheit ist ihre Stellung eine Mischung aus dem Miteigentum an einem Grundstück und einem Nutzungsrecht an einer Wohnung.
Zwischen den Parteien stehen nicht selten die Verwalter oder Verwalterinnen, die vielfältigste Fähigkeiten und idealerweise grosse Lebens- und Berufserfahrung mitbringen müssen. Sie sind «Ordnungshüter», Verhandlungsführerin, Diplomat, Bauherrenvertreterin, Rechtsberater und Rechnungsführerin zugleich. Das ist zwar eine sehr reizvolle Aufgabe. In Meinungsverschiedenheiten kann aber beispielsweise die fachliche Meinung des Verwalters von den einen schnell einmal als Parteinahme aufgefasst werden, was gelegentlich in einen Antrag zur Abberufung mündet.
Es sei hier an die Besonnenheit der Stockwerkeigentümer appelliert, auch in schwierigen Situationen nicht sofort den Verwalter ins Visier zu nehmen. Denn das konfliktfreie Zusammenleben ist in aller Interesse.