Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und Thurgau hingegen verfügen über eine obligatorische, kantonale Gebäudeversicherung. Diese schliesst zwar Erdbebenschäden explizit aus. Weil die drei Kantone aber Mitglied eines Pools mit 18 kantonalen Gebäudeversicherungen sind, würde dieser bei Beben ab der Stärke 7 Schäden übernehmen. Dafür stehen zwei Milliarden Franken bereit. Bei einem starken, grossflächigen Beben dürfte dieses Geld aber kaum reichen. Dann würde jeder Versicherte nur anteilsmässig entschädigt. Der Selbstbehalt beträgt zudem zehn Prozent. Vom Pool nicht gedeckt sind ausserdem Schäden schwächerer Beben, die aber durchaus ins Geld gehen können.
Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann eine private Erdbebenversicherung abschliessen. Verschiedene Versicherer haben solche im Angebot, ebenso der Hauseigentümerverband. Je nach Umfang der Police decken solche Versicherungen auch Schäden schwächerer Beben, Kosten aufgrund von Plünderungen oder den Ausfall von Mieterträgen – letzteres ist vor allem für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ein wichtiger Punkt.