Amtliche Erlasse tragen meist lange und unhandliche Namen. Deshalb werden sie gerne mit Kürzeln bezeichnet. So auch das ÖREB-Kataster, hinter dem sich das Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen versteckt. Dort finden sich Auflagen der öffentlichen Hand für ein jeweiliges Grundstück. Seit 2015 wird das Kataster schweizweit online aufgebaut. In der Ostschweiz ist es im Thurgau und Teilen der beiden Appenzell bereits verfügbar, der Kanton St. Gallen soll Anfang 2022 folgen.
Für Käufer oder Besitzer von Liegenschaften hält es alle Informationen rund um öffentlich-rechtliche Einschränkungen bereit, die früher mühsam bei verschiedensten Amtsstellen zusammengesucht werden mussten. Wer auf www.cadastre.ch den Auszug für eine Parzelle abruft, erhält unter anderem Informationen zum Zonenplan, zu den geltenden Baugesetzen oder zu Abstandslinien von Gewässern und Wäldern. Ebenso listet das ÖREB-Kataster auf, ob sich das Grundstück im Kataster der belasteten Standorte befindet oder ob Hochwasserrisiken und andere Naturgefahren bestehen, die eine Nutzung unter Umständen verunmöglichen. Man erfährt ausserdem, wie hoch das Risiko einer Radonbelastung ist, ob Baulinien für Strassen und Bahnlinien die Parzelle tangieren oder ob ein darauf stehendes Gebäude sich im Inventar der schützenswerten Bauten befindet.
Gerade beim Kauf einer Liegenschaft lohnt es sich, vorab den ÖREB-Katasterauszug abzurufen. So sieht man schnell, ob die aufgelisteten Beschränkungen Einfluss auf die eigenen Pläne haben könnten – etwa weil ein Erweiterungsbau aufgrund von Baulinien nur beschränkt möglich ist, Altlasten vorhanden sein könnten oder weil das Risiko besteht, dass eine bestehende Bahnlinie später einmal ausgebaut und dafür ein Teil des Grundstücks beansprucht würde.