Nachhaltige Systeme für die Wärmeerzeugung in Liegenschaften boomen. Viele Hausbesitzer setzen dabei auf sogenannte Luft-Wasser-Wärmepumpen. Deren Installation ist vergleichsweise einfach und günstig, da sie keine aufwändigen Bohrungen für Erdsonden benötigen. Ohne Bewilligung aufstellen darf man solche Wärmepumpen aber trotzdem nicht. Die Regeln dafür variieren von Ort zu Ort. Je nach Gemeinde und Standort des Gerätes auf dem Grundstück genügt allenfalls schon ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Andernorts kommt das ordentliche Verfahren zur Anwendung und es wird unter anderem auch ein Lärmschutznachweis verlangt. Entsprechend benötigt die Bewilligung dann mehrere Monate. Dies sollte vor dem Tausch der Heizungsanlage unbedingt berücksichtigt werden.
Ein Kriterium steht bei der Bewilligung besonders im Vordergrund: Der Standort der Anlage und die daraus resultierenden Lärmimmissionen für die Nachbarn. Gemäss Gesetz dürfen die in der jeweiligen Zone geltenden Lärmgrenzwerte am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden. Betroffen sind davon vor allem im Freien aufgestellte Wärmepumpen nahe an der Grundstücksgrenze. Meist braucht es hier spezielle Lärmschutzmassnahmen wie Dämmhauben oder Wände. Doch auch bei Anlagen die im Keller stehen, sind die Grenzwerte verbindlich. Meist ist es notwendig, die Schächte für das Ansaugen oder das Ausblasen der Luft zu isolieren.
Das Erfüllen der Lärmschutzanforderungen sollte im Vorfeld mit Fachleuten genau geklärt und im Vertrag mit dem Installateur festgehalten werden. Wird eine Anlage aufgrund der theoretischen Berechnungen bewilligt und der Lärm im Betrieb fällt trotzdem zu hoch aus, können betroffene Nachbarn eine Einhaltung der Grenzwerte fordern, was zum Teil aufwendige Nachbesserungsarbeiten mit sich bringen kann.