Mit dem Herbst hat auch stürmischeres Wetter wieder Einzug gehalten. Nicht jedes Bauteil an einem Gebäude ist für hohe Windgeschwindigkeiten ausgelegt und kann unter Umständen beschädigt werden. Besonders gefährdet sind beispielsweise ausfahrbare Sonnenstoren aus Stoff für Balkone und Terrassen. Wird ein solcher Sonnenschutz vom Wind zerrissen, kann die Reparatur schnell teuer werden. Gerade deshalb gibt es bei Mietwohnungen oft Diskussionen darüber, wer für den Schaden geradezustehen hat – der Hausbesitzer oder der Mieter?
Die Schuldfrage hängt von den Umständen ab, die zur Beschädigung geführt haben: War das Wetter am konkreten Tag schön, sah die Wetterprognose für die Region keinen übermässigen Wind vor und ist der Schaden deshalb auf eine kurzfristig entstandene Böe zurückzuführen, so trägt der Mieter keine Schuld. Dann muss die Store auf Kosten des Hausbesitzers repariert werden. Ein so entstandener Schaden wird auch nicht von der Gebäudeversicherung übernommen, da es sich bei einer lokalen Böe nicht um ein Elementarereignis handelt. Anders als bei der lokalen Böe sieht die Haftungsfrage aus, wenn aufgrund der Prognose mit stärkerem Wind zu rechnen war und der Mieter den Sonnenschutz trotzdem nicht eingezogen hat. Dann geht die Reparatur zu seinen Lasten. Gleiches gilt bei einer längeren Abwesenheit: Lässt der Mieter die Store beispielsweise während seinem Urlaub ausgefahren und wird sie aufgrund von Wind oder Schneefall beschädigt, muss er die Reparaturkosten dafür übernehmen.
Kommt es bei der Klärung der Schuldfrage zu Diskussionen, ist es hilfreich, nachträglich den Wetterbericht zu konsultieren. MeteoSchweiz beispielsweise stellt lokale Daten – etwa Prognosen oder real gemessene Windstärken – rückwirkend zur Verfügung. Je nachdem welche Angaben benötigt werden, ist dieser Dienst kostenpflichtig.