Hypotheken mit langen Laufzeiten sind aufgrund der tiefen Zinsen seit längerem sehr gefragt. Heikel wird es jedoch, wenn man die Liegenschaft vor Ablauf der Hypothek verkaufen muss – beispielsweise aufgrund eines damals nicht vorhersehbaren Umzugs. Erwirbt man ohne Unterbruch eine neue Liegenschaft, die mindestens gleich viel Wert hat wie die bisherige, kann man die Hypothek meist einfach übertragen. Wird hingegen keine andere Liegenschaft gekauft, muss die Hypothek vorzeitig gekündigt werden. Dann verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese umfasst einerseits alle Zinsen, die man bis zum Ablauf der Hypothek noch hätte bezahlen müssen, andererseits eine Gebühr für die Wiederanlage des Geldes durch die Bank. Das alles kann schnell einige zehntausend Franken kosten.
In dieser Situation lohnt es sich zu prüfen, ob der Käufer der Liegenschaft bereit ist, auch die vorhandene Hypothek zu übernehmen. Dies ist aus Sicht des Käufers vor allem dann attraktiv, wenn der Zins der übernommenen Hypothek tiefer liegt als bei aktuellen Angeboten. Gerade im heute sehr tiefen Zinsumfeld kann es aber sein, dass der Abschluss einer neuen Hypothek günstiger wäre. Dann lohnt es sich, dem Käufer die Bezahlung der Zinsdifferenz zu offerieren. Das ist vor allem bei einer längeren Restlaufzeit der Hypothek immer noch günstiger, als die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen.
Die Einigkeit von Käufer und Verkäufer über die Weitergabe der Hypothek alleine genügt aber nicht für den Abschluss des Geschäfts. Nur wenn die Bonität des künftigen Schuldners bezüglich Eigenkapital, Einkommen und finanzieller Tragbarkeit den Richtlinien der Bank entspricht, wird diese bereit sein, einer Übernahme zuzustimmen.