Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, so soll das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – allgemein bekannt als Lex Koller – verschärft werden. Die Exekutive ortet namentlich im Zufluss von Kapital aus dem Ausland die Gefahr der zunehmenden Spekulation mit Immobilien. Darum will er beispielsweise dem Kauf von Aktien von börsenkotierten Immobiliengesellschaften durch Personen im Ausland ebenso einen Riegel schieben wie dem Kauf von Gewerbeliegenschaften durch ausländische Investoren. Vom Mietwohnungsmarkt sind Personen im Ausland seit den Anfängen der Regulierung ausgeschlossen.
Ziel der Lex Koller ist die Verhinderung der «Bodenüberfremdung». So steht es im Zweckartikel des Gesetzes. Nun tauchen neue Ziele in der Begründung auf, etwa die Verhinderung der Spekulation oder eines Mietzinsanstiegs – dies, obwohl die Landesregierung schon bei der Einführung des Gesetzes in den 1970er- und 1980er-Jahren zweckfremden Zielen eine Absage erteilte. Ausserdem ist kein Zusammenhang zwischen dem Kauf von Aktien bzw. von Liegenschaften und Mietzinsen belegt. Vielmehr verhält es sich umgekehrt: Der Wert einer Renditeliegenschaft bzw. einer Aktie einer Immobiliengesellschaft bemisst sich in erster Linie nach den Mietzinseinnahmen. Und deren Niveau wird einzig durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt für Wohn- und Gewerbeflächen bestimmt. Neues Kapital führt in der Regel zu einer Neubautätigkeit und damit zu einem grösseren Angebot. In dieser Beziehung hat ausländisches Kapital den Immobilienmarkt entspannt und nicht etwa angeheizt.
Die angestrebte Revision ist eine Verschärfung ohne Not. Gleichzeitig wird ein Behördenapparat geschaffen und der Aufwand für Bewilligungsverfahren ohne Wirkung in die Höhe getrieben.