Noch ein drittes und vorläufig letztes Mal wollen wir uns der Zahlungsabwicklung beim Kauf einer Immobilie widmen. Wie die Abwicklung im «Normalfall» vonstatten geht, hat der Immobilienratgeber in einer der letzten Ausgaben geschildert.
Komplexer sind Sachlage und Abwicklung beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ab Plan. Hier sind in der Regel zwei oder mehr Zahlungen – beispielsweise nach Massgabe der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags (Kaufvertragsabschluss), des Baufortschritts und des Grundbucheintrags – im Kaufvertrag festgehalten. Es bestehen unzählige Varianten mit Vertragsformen und Zahlungsmodalitäten. Gehen wir hier vom einfachen Fall aus, bei dem bei Handelseinigkeit der Kaufvertrag abgeschlossen wird und bei dem die Parteien im Weiteren eine Bauphase und schliesslich den Eigentumsantritt mit Grundbucheintrag als relevante Etappen für die Teilzahlungen festgelegt haben.
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags (öffentliche Beurkundung) wird praktisch immer eine Anzahlung fällig. Üblich sind 10% bis 20% des Kaufpreises. Eine weitere Teilzahlung erfolgt etwa bei Fertigstellung des Rohbaus, der durch den Architekten dokumentiert wird, und schliesslich eine letzte bei Bauabschluss mit anschliessendem Grundbucheintrag. Dies muss exakt so im unwiderruflichen Zahlungsversprechen der Bank festgehalten sein. Darum ist es wichtig, dass das Zahlungsversprechen nicht erst bei Vertragsunterzeichnung vorliegt, sondern vorgängig durch Verkäufer und Käufer geprüft wird und allenfalls eine Anpassung eingefordert werden kann.
Am Rande sei hier erwähnt, dass in der Praxis des Immobilienratgebers die Schlusszahlung immer häufiger erst vier Monate nach der Übergabe eines Neubaus erfolgt – dies zur Absicherung von allfälligen Handwerkerpfandrechten, die während dieser Frist ins Grundbuch eingetragen werden können.