Die Reduktion des Energieverbrauchs bei älteren Liegenschaften ist ein wichtiges Element zur Senkung des CO2-Ausstosses in der Schweiz. Schon länger dürfen deshalb Investitionen, die dem Umweltschutz dienen, bei bestehenden Bauten voll von den Steuern abgezogen werden. Dabei unterscheiden die Steuerämter auch nicht zwischen werterhaltenden oder wertvermehrenden Investitionen.
Seit Beginn dieses Jahres lohnt sich die energetische Sanierung von Gebäuden aus steuertechnischer Sicht noch mehr. Dazu tragen zwei Anpassungen bei: Zum einen dürfen, im Zusammenhang mit Arbeiten zur energetischen Sanierung, neu auch Demontage- und Rückbaukosten von den Steuern abgezogen werden. Als Rückbaukosten gelten beispielsweise die Entsorgung der alten Ölheizung und des zugehörigen Tanks, wenn diese durch ein ökologisches Heizsystem ersetzt werden. Abgezogen werden darf neu auch der Abbruch eines ganzen Hauses, wenn stattdessen ein Neubau nach den aktuellen Energievorschriften erstellt wird. Zum anderen steht es Liegenschaftsbesitzern ab sofort frei, die Abzüge auf bis zu drei aufeinanderfolgende Steuerperioden zu verteilen, auch wenn alle Investitionen in einem Jahr getätigt wurden.
Diese Verteilung der Steuerabzüge auf mehrere Jahre ermöglicht es, Kosten für energetische Massnahmen, die höher als das Jahreseinkommen sind, aufzusplitten. Bis anhin konnte man in einem solchen Fall das Potenzial nicht ausschöpfen oder musste die Arbeiten etappieren, um die Abzüge auf zwei Steuerperioden verteilen zu können. Betrugen die Kosten für die energetische Sanierung von Dach, Fassaden und Fenstern beispielsweise 125`000 Franken, das Einkommen aber nur 100`000 Franken, so «verschenkte» man den Steuerabzug für die restlichen 25`000 Franken. Neu zieht man diesen Restbetrag einfach im Folgejahr ab und profitiert so nochmals von tieferen Steuern.