«Ich möchte jedem meiner Kinder ein Grundstück für den späteren Bau eines Eigenheims schenken.» Dieser Wunsch ist weit verbreitet – aber raumplanerisch immer stärker verpönt. «Baulandhortung» heisst das Stichwort. Sie bewirkt aus der Sicht des Staates, dass mehr Bauland als nötig eingezont werden muss, weil baureife Grundstücke nicht bebaut werden.
Wird ein Gebiet eingezont, so geht die Behörde davon aus, dass dieses innert 15 Jahren überbaut wird. Dies entspricht dem Planungshorizont für Bauzonen. Es gibt aber neben dem erwähnten unzählige weitere Gründe, warum sich diese Erwartung nicht erfüllt. Der politische Trend geht nun mit dem revidierten Raumplanungsgesetz dahin, dass die Kantone Druck aufsetzen, damit baureife Grundstücke auch tatsächlich überbaut werden. Wer Bauland hortet, nimmt ein wachsendes Risiko in Kauf. Das Gesetz verpflichtet die Kantone nämlich, Fristen für die Überbauung der Grundstücke zu setzen, sofern ein öffentliches Interesse dies rechtfertigt, und Massnahmen zur Überbauung vorzusehen, wenn die Fristen ungenutzt ablaufen. Zahlreiche Kantone haben dies bereits getan oder sind daran.
Die Planungsbehörde hat dabei verschiedene Pfeile im Köcher, um Landeigentümer zum Bauen zu «motivieren» – von Rückzonungen über Vorkaufsrecht bis hin zur formellen Enteignung. In der Abwägung zwischen der Eigentumsfreiheit und dem öffentlichen Interesse in der Raumplanung schlägt das Pendel derzeit zu zweiterem aus.
Eigentümer von Baulandparzellen sollten die politische Entwicklung im betreffenden Kanton und in der Gemeinde aufmerksam beobachten und gegebenenfalls eine Überbauung oder einen Verkauf in Erwägung ziehen. Schlimmstenfalls könnte es sonst in einer entschädigungslosen Rückzonung oder gar in einer Enteignung enden.