Technische Geräte im Haus wollen regelmässig gewartet werden. Das betrifft unter anderem haustechnische Anlagen und Haushaltgeräte. Hersteller und unabhängige Serviceunternehmen empfehlen darum ihren Kunden Wartungsverträge. Doch in der Summe kann das ins Geld gehen.
Vorweg ist zwischen der Garantie beziehungsweise Garantieverlängerungen einerseits und Wartungsverträgen andererseits zu unterscheiden. Von Gesetzes wegen übernimmt der Verkäufer eine zweijährige Gewährleistung für das von ihm verkaufte Gerät. Darüber hinaus bieten einzelne Hersteller die Möglichkeit von Garantieverlängerungen an, die über die gesetzliche oder vertraglich festgelegte Frist hinaus bei Mängeln des Geräts für Ersatz oder Reparatur sorgen.
Damit ist das Gerät noch nicht gewartet. Auch fallen Verschleissteile nicht unter die Mängelrechte des Käufers. Mit dem Wartungsvertrag verpflichtet sich das Unternehmen, gegen ein jährliches Entgelt Installationen oder Geräte zur Vermeidung von Funktionsstörungen zu kontrollieren, zu unterhalten und – sofern nötig – zu reparieren und einzelne Teile zu ersetzen.
Neben den jährlichen Kosten sind Kriterien wie Leistungsumfang, separate Verrechnung von Fahrtkosten sowie Ersatz- und Verschleissteile, Nacht- und Wochenendzuschläge, maximale Wartezeit auf den Techniker und Mindestlaufzeit des Vertrags zu berücksichtigen. Den Hersteller oder Installateur beim Wartungsvertrag zu berücksichtigen, kann sinnvoll sein. Es gibt aber auch Alternativen. Als Käufer sollte man darum mehrere Offerten einholen und vergleichen.
Auch ein Wartungsvertrag kann nicht verhindern, dass ein Gerät das Ende seiner Lebenserwartung erreicht. Mit zunehmender Laufzeit ist darum über einen Ersatz nachzudenken.