In der Schweiz sind nach Schätzungen des Bundes noch weit über 200’000 fest installierte Elektroheizungen in Betrieb. Diese sind von der Politik als Energieschleudern identifiziert, die es im Hinblick auf die angestrebte Energiewende auszumerzen gilt. In allen Kantonen – derzeit nur noch mit Ausnahme von Luzern und Schwyz – sind die Neuinstallation und der Ersatz ortsfester Widerstandsheizungen inzwischen verboten. Die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Strom wird den Druck auf die Eigentümer zusätzlich erhöhen.
Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren setzt sich zudem für eine Sanierungspflicht bis 2030 ein, denn Elektroheizungen haben in der Regel eine sehr hohe Lebenserwartung und würden damit noch weit über diesen Zeitpunkt hinaus betrieben. Einzelne Kantone haben die Sanierungspflicht bereits in die Gesetzgebung übernommen: Im Kanton Bern beispielsweise müssen bestehende Widerstandsheizungen innert 20 Jahren durch Heizungen ersetzt werden, die den Gesetzesanforderungen entsprechen. Im Kanton Schaffhausen sind Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem innert 10 Jahre durch Anlagen nach dem Stand der Technik zu ersetzen.
Dies ist allerdings einfacher gesagt als getan. Denn die meisten Elektroheizungen dürften in Liegenschaften aus den 1960er- und 1970er-Jahren stehen. Damals wurden sie als effizient und kostengünstig propagiert. Wurden diese Liegenschaften in der Zwischenzeit nicht wärmetechnisch saniert, stehen mit dem Ersatz der Heizung auch umfassende Massnahmen an der Aussenhülle an. Experten warnen vor der irrigen Meinung, mit ein paar Tausend Franken liesse sich die Widerstandsheizung beispielsweise durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzen. Damit würde man eine schlechte durch eine ineffiziente Heizung ersetzen.