«Altersguillotine» ist ein unschönes Wort, das man oft im Zusammenhang mit einem Hypothekarkredit und der bevorstehenden Pensionierung hört. Tatsächlich beschreibt die Bezeichnung einen Umstand, der für Eigenheimbesitzer möglicherweise sehr unangenehm werden kann. Nämlich dann, wenn die Bank auf die Pensionierung hin den Kredit überprüft und zum Schluss kommt, dass die Belehnung zu hoch oder die Rente zu tief liegt und deshalb ein Teil der Hypothek zurückbezahlt werden muss: Wer das hierfür nötige Geld dann nicht auf der hohen Kante hat, muss im schlimmsten Fall sein Haus verkaufen.
In der Regel sinkt mit dem Erreichen des Pensionsalters das Einkommen um 30 bis 40 Prozent. Ob die Hypothek dann trotzdem noch tragbar ist, errechnet die Bank anhand der Faustregel, dass Hypothekarzins und Nebenkosten des Eigenheims nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen dürfen – und dabei wird nicht mit aktuellen Hypozinsen gerechnet, sondern mit einem kalkulatorischen Zins, der momentan bei rund 4.5 bis 5 Prozent liegt. Dies, damit das Eigenheim auch bei steigenden Zinsen noch tragbar wäre. Geht die Rechnung nicht auf, wird das Finanzinstitut die Belehnungshöhe reduzieren – also eine Teilrückzahlung verlangen.
Als grobe Faustregel für diese «Altersguillotine» gilt: 120 minus das Alter des Schuldners ergibt die maximale Höhe der Belehnung in Prozent. Für Eigenheimbesitzer ist es deshalb ratsam, sich früh genug mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Wer um die 50 Jahre alt ist, sollte jetzt sein künftig zu erwartendes Renteneinkommen errechnen, um herauszufinden, ob während den kommenden 15 Jahren allenfalls eine höhere Amortisation der Hypothek angezeigt wäre. Auch kann es sich lohnen, das Gespräch mit seinem Hypothekargeber zu suchen.