Anfang Oktober hat der Bundesrat die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren teilrevidiert. Damit können kleine Photovoltaikanlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen neu ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI gebaut werden. Eine Plangenehmigungspflicht besteht nur noch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA (Kilo-Voltampere). Die revidierte Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.
Als Ausgleich für die wegfallende, vorgelagerte technische Kontrolle werden eine technische Abnahmekontrolle und eine periodische Überprüfung eingeführt. Damit will das Bundesamt für Energie sicherstellen, dass Anlagen rasch erstellt und in Betrieb genommen werden können und dass die Sicherheit der Anlage während ihrer ganzen Lebensdauer gewährleistet ist. Dies stellt eine zusätzliche Erleichterung für die Installation von Solaranlagen dar.
Im Kanton St. Gallen sind Photovoltaikanlagen gemäss Baugesetz bewilligungspflichtig. Diese wird von der betreffenden Gemeinde für Anlagen in der Bauzone in der Regel im vereinfachten Verfahren erteilt, wenn ihr das öffentliche Interesse am Schutz von Landschaften, von Natur- und Kulturdenkmälern sowie von denkmalgeschützten Gebäuden nicht entgegensteht. Ausserhalb der Bauzone bedarf es zusätzlich der Zustimmung des Kantons.
Voraussichtlich ab Frühjahr 2014 werden zudem gemäss dem revidierten Energiegesetz des Bundes kleine Photovoltaikanlagen mit einer Einmalvergütung entschädigt. Die Frist für das fakultative Referendum gegen die Gesetzesrevision ist diese Woche abgelaufen.