Die eidgenössischen Räte haben in der zweiten Juni-Hälfte der Revision des Energiegesetzes zugestimmt. Diese geht auf eine parlamentarische Initiative zurück und ermöglicht unter anderem, einem grossen Teil der über 23’000 zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) angemeldeten, aber blockierten Photovoltaikprojekte grünes Licht zu erteilen. Demnach können Betreiber von Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 30 Kilowatt zwischen einer Einmalvergütung von bis zu 30% der Investitionskosten und der KEV wählen. Anlagen unter 10 Kilowatt erhalten eine Einmalvergütung. Die zusätzlich erforderlichen Fördermittel werden durch eine Erhöhung des Zuschlags auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze von bis zu 1,5 Rp. pro Kilowattstunde beschafft.
Das sind gute Nachrichten für all jene Immobilienbesitzer, deren Anmeldung von Solarstromprojekten zur KEV wegen der Begrenzung des Fördertopfes auf die lange Bank geschoben wurde. Beim Interessenverband Swissolar geht man davon aus, dass allein 2014 rund die Hälfte der aufgeschobenen Projekte realisiert werden wird. Die Revision gibt aber auch all jenen Rückenwind, die sich erst mit dem Gedanken tragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Sanierung der Liegenschaft eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren.
Wer im Kanton St. Gallen eine Anlage installieren möchte, benötigt übrigens eine Baubewilligung der Gemeinde, wobei Vorschriften von Bund, Kanton und Gemeinden zu beachten sind. Das kantonale Baugesetz schreibt vor, dass Anlagen zur Erzeugung und Gewinnung von Energie grundsätzlich bewilligungspflichtig sind. Das gilt sowohl für Anlagen in Bau- als auch Landwirtschaftszonen.