Lang laufende Festhypotheken sind derzeit aufgrund der tiefen Zinsen ein Renner. Kreditnehmer können die tiefen Sätze über 10 oder gar 15 Jahre anbinden und erhalten dadurch eine grosse Planungssicherheit. Verändern sich aber die Lebensumstände unerwartet, kann die bestehende Hypothek ein Hindernis darstellen. Ein beruflich bedingter Umzug, Scheidung, eine finanzielle Notlage oder gar der Todesfall im Kreis der Eigentümer können den Verkauf der Liegenschaft nahelegen. In diesem Fall stehen verschiedene Optionen offen.
Kauft der Kreditnehmer an einem andern Ort erneut eine Liegenschaft, so kann die Hypothek regelkonform auf die neue Immobilie übertragen werden. Voraussetzungen sind namentlich die Kreditfähigkeit des neuen Objektes und die Lage im Rayon des kreditgebenden Institutes. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die Hypothek auf den Käufer zu übertragen. Erfüllt dieser die Bedingungen des Institutes, profitieren beide Parteien. Der Verkäufer spart die Vorfälligkeitsentschädigung, also die «Strafzahlung», für die vorzeitige Auflösung des Kreditvertrages. Der Käufer kommt je nach Zinsumfeld zu einer günstigen Hypothek.
Sind beide Wege versperrt, ist die vorzeitige Auflösung die einzige verbleibende Option. Es ist empfehlenswert, sich vor der Unterzeichnung des Kreditvertrages nach den Bedingungen zu erkundigen. Meist bemisst sich die Höhe der Zahlung nach der Kreditsumme und dem Zinsunterschied zwischen vereinbartem und dannzumal aktuellem Zinsniveau.